Visum für Indien

 

 

Aktion!
Sparpreis für Beantragung der Visa 
für Gruppen ab 5 Personen!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Callcenter-Mitarbeiter
oder schicken Sie die Anfrage per E-Mail:  info@vhs-germany.com
Wir beraten Sie gerne!

 

Visum für Indien

Wir übernehmen gerne für Sie die Visumbeantragung für Ihre Reise nach Indien!

Die Antragsunterlagen können bei uns persönlich oder per Post eingereicht werden.

Die Zuständigkeit der Visumerteilung für Indien richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers. Mit unseren Niederlassungen bundesweit decken wir alle konsularischen Zuständigkeitsbereiche ab und ermöglichen somit eine reibungslose Abwicklung der Visumbeschaffung vor Ort.

Bei der Reise nach Indien ist zu beachten, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen eingeholt werden müssen. Diese können bei der konsularischen Vertretungen beantragt werden. Die betroffenen Regionen können sich kurzfristig ändern und werden auf der Webseite der Botschaft bzw. Regierung aufgelistet.

Für die Einreise in die Republik Indien wird nach 12 Visumarten je nach Reisezweck unterschieden. Die wichtigsten davon sind Touristenvisum (Tourist-Visa) für Privatreisende zu touristischen Zwecken oder für Besuche von Freunden in Indien und Geschäftsvisum (Business-Visa) für Reisen zu geschäftlichen Zwecken.

Weitere Visumarten für die Einreise nach Indien:

  • Arbeitsvisum (Employment Visa) wird für eine Arbeitsaufnahme bzw. eine dauerhafte Beschäftigung in einem indischen Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften erteilt. Die maximale Gültigkeit für ein in Deutschland ausgestelltes Indien Visum beträgt 12 Monate und kann ausschließlich vor Ort beim Auswärtigen Amt bzw. direkt bei der indischen Botschaft verlängert werden.
  • Studentenvisum (Study Visa) wird für die Reise zum Studienzweck an einer anerkannten Schule/Hochschule oder zu kulturellen Ausbildungszwecken (Yoga, Tanz) erteilt.

Neben den oben aufgeführten Visa gibt es noch speziellere Visumarten: Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige mit einem Indischen Ehepartner oder Kinder mit einem Indischen Elternteil, Forschungsvisum, Journalistenvisum, Konferenzvisum, Medical Visa und Projektvisum.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Antragsunterlagen frühestens 2 Monate vor dem geplanten Einreisezeitpunkt eingereicht werden können.

In dringenden Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um zu klären, ob Ihr Visum noch rechtzeitig ausgestellt werden kann.