Geschäftsvisum

 

Geschäftsvisum

 

Tarife und Bearbeitungsfristen

Bearbeitungsfristen Gesamtgebühr*
Standard bis zu 10 Arbeitstagen 85 €
Express bis zu 5 Arbeitstagen 170 €
Gruppenvisa (ab 5 Personen) Standart bis zu 10 Arbeitstagen 35 €
Gruppenvisa (ab 5 Personen) Express bis zu 5 Arbeitstagen 70 €
Kinder unter 14 Jahren Standart bis zu 10 Arbeitstagen 25 €
Kinder unter 14 Jahren  Express bis zu 5 Arbeitstagen 50 €


*
Endpreis - Visagebühr und Servicegebühr (inkl.MwSt)

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung eines Touristenvisums die Republik Belarus sind folgende Unterlagen vorzulegen:           

  1. Visumantrag. Das Antragsformular kann per Hand (lesbar) und am PC ausgefüllt, ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben werden.
  1. Gültiger Reisepass im Original. Der Pass muss noch mindestens 3 Monate über die Visumdauer hinaus gültig sein und zwei freie gegenüberliegende Seiten aufweisen.   
  2. Ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate) in Farbe im Format im Format 3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung.
  3. Nachweise zum Reisezweck, Visum C (bis zu 90 Tagen):
  • Original oder Kopie der Einladung (in der vorgeschriebenen Formfür ein Kurzvisum) von einer belarussischen juristischen Person auf dem Kopfbogen, mit Unterschrift und Stempel verfasst.
    Für Geschäftsvisa mit Gültigkeit bis zu 30 Tagen für die Staatsbürger der EU ist keine Einladung erforderlich (kann dennoch vom Konsulat angefordert werden). In den Punkten 20 bis 22 des Visumantrags sind jedoch Bezeichnung,  Anschrift und Telefonnummer des Gastgeberunternehmens, sowie die Anschrift des Aufenthaltsorts in Belarus anzugeben.

    Nachweise zum Reisezweck,  Visum D (bis zu einem Jahr, Aufenthalt 90 Tage):
  • Einladung im Original (in der vorgeschriebenen Formfür ein Dauervisum) von einer belasarussischen juristischen Person, auf dem Briefbogen des Unternehmens, mit Unterschrift und Stempel.
  • Kooperationsvertrag (im Original oder in beglaubigter Kopie) mit dem belarussischen Gastegeberunternehmen, oder ein Nachweis darüber, dass der Antragsteller selbst ein Gesellschafter oder ein Mitabeiter des Gesellschafters von dem einladenden Unternehmen ist.
  • Für die Teilnahme an Sportereignissen kann der beglaubigte Veranstaltungsablauf vorgelegt werden.
  1. Kopie der Reisekrankenversicherung (mit erfoderlichen Angaben).

 

In Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige müssen dem Antrag eine Kopie der Meldebescheinigung (EU-Bürger) oder der Aufenthaltserlaubnis (Restgültigkeit mind. 180 Tage) beifügen.

Personen, die in der ehemaligen UdSSR oder in postsowjetischen Republiken geboren sind, müssen zusätzlich eine Kopie der Einbürgerungsurkunde für Deutschland, des sowjetischen Passes (wenn vorhanden) oder der amtlichen Registrierung (Registrierschein).

Wichtig zu wissen

Das Geschäftsvisum wir für Reisen in die Republik Belarus zu Geschäftszwecken, aber auch für die  Teilname an Sport- oder Kulturereignissen erteilt.

Dabei wird es zwischen 2 Visumtypen unterschieden:  Kurzvisum Typ C (maximale Gültigkeit bis zu 90 Tagen /3 Monate) und Dauervisum Typ D (Gültigkeit bis zu einem Jahr und Aufenthalt bis zu 90 Tagen im Jahr).

Für Geschäftsvisa mit Gültigkeit bis zu 30 Tagen für die Staatsbürger der EU ist keine Einladung erforderlich (kann dennoch vom Konsulat angefordert werden). Jedoch ist die genau Angabe im Visumantrag zum Gastgeberunternehmen sowie zum Aufenthaltsort in Belarus erforderlich.