Allgemeine Informationen

 

Unsere Arbeit

Der wichtigste Schwerpunkt des Russischen Visazentrums ist die  Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der Visumbeantragung für die Einreise in die Russische Föderation.

Die Mitarbeiter des Russischen Visazentrums beraten Sie gerne in Fragen der Visumbeantragung für die Einreise in die Russische Föderation und der erforderlichen Antragsunterlagen.

Die angebotenen Leistungen des Russischen Visazentrums umfassen die Entgegennahme und Überprüfung der eingereichten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit  im Sinne der Visabestimmungen der Russischen Föderation, Weiterleitung zur Prüfung und Visumerteilung,  Abholung der bearbeiteten Visaunterlagen und deren Rückgabe/Rücksendung an den Antragsteller/ Auftraggeber.

Die Entscheidung über die Erteilung des Visums und dessen Gültigkeit gehört ausschließlich in die Kompetenzen der russischen Konsularvertretungen. Das Russische Visazentrum sichert die Visumerteilung ausdrücklich nicht zu.

Bearbeitungsfristen der Visumanträge

Die Konsularabteilung der Botschaft oder das Generalkonsulat der Russischen Föderation entscheiden über die Visumanträge bei Vorlage von vollständigen Unterlagen und Entrichtung der Konsulargebühr innerhalb von festgelegten Fristen je nach beantragter Visumart (i.d. Regel 4 bis 10 Kalendertagen).

Die Frist für die Entscheidung über den Visumantrag kann in einzelnen Fällen im Ermessen der Konsulareinrichtung geändert werden.

Wenn eine nachgewiesene Dringlichkeit der Reise in die Russische Föderation vorliegt, kann ein Visum im Eilverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungsfrist kann bei Befürwortung durch den Botschafter oder den Generalkonsul der Russischen Föderation auf 3 Arbeitstage und weniger gekürzt werden.

Die Konsulareinrichtungen behalten sich vor, falls erforderlich, und aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips, die Bearbeitungszeit der Visumanträge bis zu 30 Tage zu verlängern.

Gebühren

Bei der Visumbeantragung für die Einreise in die Russische Föderation im Russischen Visazentrum werden Konsulargebühren und Servicegebühren für die Dienstleistungen des Visazentrums erhoben.

Die Konsulargebühr wird von der Konsularabteilung für die Bearbeitung und Entscheidung über einen Visumantrag erhoben. Die Höhe der Konsulargebühr richtet sich nach Visumart- und Kategorie, sowie nach der Staatsangehörigkeit der Antragsteller.

Die Konsular -und Servicegebühren sind bei der Einreichung des Visumantrags zu entrichten und werden im Falle der Ablehnung der Visumerteilung nicht erstattet.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Gebühren finden Sie unter der Rubrik «Visumarten / Tarife und Konditionen».